Grafik mit einer Gruppe stilisierter Spielfiguren









Für die Anerkennung zum Systemaufsteller (DGfS) gelten folgende Voraussetzungen:

1. Berufliche Voraussetzungen
Die BewerberInnen verfügen über einen abgeschlossenen, in der Regel psychosozialen, pädagogischen, medizinischen, beratenden oder psychotherapeutischen Grundberuf und dreijährige Berufserfahrung. Personen anderer Berufsgruppen, die als Quereinsteiger in das oben genannte Berufsfeld eingestiegen sind, können nur anerkannt werden, wenn sie bereits über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in dem oben genannten Berufsfeld verfügen.
 
2. Beratungsweiterbildung und/ oder Therapieweiterbildung
Die BewerberInnen haben eine qualifizierte Beratungsweiterbildung und/oder eine Therapieweiterbildung absolviert. Es müssen nachgewiesen werden:

  • Mindestens 30 Tage Weiterbildung
  • Mindestens 10 Tage Gruppenselbsterfahrung
  • Mindestens 20 Stunden Einzelselbsterfahrung

Psychologische oder ärztliche Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder zur Psychotherapie berechtigte Heilpraktiker, die in unserer Datenbank Psychotherapie geführt werden möchten, haben eine mindestens dreijährige Weiterbildung in einer psychotherapeutischen Methode.

3. Weiterbildung in Systemaufstellungen
Die BewerberInnen haben eine mindestens zweijährige Weiterbildung in Systemaufstellungen, die folgende Bausteine umfasst:

  • Mindestens 16 Tage Theorie und Methode
  • Mindestens 8 Tage Selbsterfahrung
  • Mindestens 5 Tage Supervision
  • Mindestens 5 Tage Arbeit in Peergruppen
  • Mindestens 6 Tage Hospitation bei einem erfahrenen Aufsteller

 
4. Patenschaft
Dem Antrag auf Anerkennung als Systemaufsteller (DGfS) muss ein Empfehlungsschreiben (Patenschaft) eines anerkannten Systemaufstellers (DGfS)  beiliegen. Der Pate unterstützt den Antrag und bescheinigt, die Arbeit des Antragsstellers zu kennen. Hinweise zur Formulierung für die Patenschaftserklärung können in der Geschäftsstelle der DGfS angefordert werden.
Für Absolventen einer anerkannten Weiterbildung in Systemaufstellungen (DGfS) entfällt der Nachweis der Patenschaft.
 
5. Bereitschaft zu kontinuierlicher Weiterbildung und Supervision
Alle anerkannten Systemaufsteller (DGfS) verpflichten sich zu kontinuierlicher Weiterbildung und Supervision (mindestens 20 Stunden pro Jahr). Der Nachweis der Supervisions- und Weiterbildungspflicht erfolgt alle fünf Jahre. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, kann die Anerkennung als Systemaufsteller (DGfS) entzogen werden.