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Richtlinien der DGfS zur Weiterbildung in Systemaufstellungen (Schwerpunkt Familienaufstellungen)

Mit nachfolgendem Link können Sie diese Richtlinien auch im pdf-Format öffnen: Richtlinien

Präambel
Die DGfS versteht Systemaufstellungen als eine Methode zur Weiterqualizierung unter anderen Therapie- und Beratungsansätzen, die nach einschlägigem Studien-/ Berufsabschluss in einem psychosozialen Grundberuf, einer anerkannten Berater-/Therapieausbildung und mehrjähriger Berufspraxis als ergänzendes, weiterführendes Verfahren im Rahmen einer Weiterbildung erlernt werden kann.

Die folgenden Standards verstehen wir als Mindestanforderungen, die durch die Weiterbildungs-Institute gemäß ihrer jeweiligen Schwerpunkte ausgefüllt und ergänzt werden.

   
I. Anerkennungskriterien für Lehrtherapeuten/Lehrtrainer (DGfS)

  1. Der Lehrtherapeut/-trainer ist anerkannter Systemaufsteller (DGfS).    
  2. Mitgliedschaft in der DGfS. Bei Austritt aus der DGfS erlischt die Anerkennung.     
  3. Aufstellungskompetenz
    Nachzuweisen ist die praktische Erfahrung in der Leitung von Aufstellungsseminaren von mindestens 60 Tagen innerhalb von 5 Jahren.    
  4. Lehrkompetenz
    Nachzuweisen ist die erfolgte Lehrtätigkeit im Umfang von mindestens 60 Tagen innerhalb von fünf Jahren in Weiterbildungen zu Systemaufstellungen. Diese Lehrtätigkeit als Leiter oder Co-Leiter soll mindestens einen kompletten oder zwei halbe Durchgänge einer „Anerkannten Weiterbildung in Systemaufstellungen (DGfS)“ umfassen. Eine davon abweichende, gleichwertige Weiterbildungstätigkeit in Systemaufstellungen kann auf Antrag anerkannt werden. Im Falle einer Co-Leitung muss der Antragsteller durch das Institut/den Anbieter, an dem die Co-Leitung erfolgte, empfohlen werden.     
  5. Supervision
    Nachzuweisen ist die Teilnahme an 20 Tagen Gruppen-Supervision bei einem Lehrtherapeut/Lehrtrainer (DGfS), bzw. 20 Tage Intervision mit Systemaufstellern (DGfS) in 5 Jahren
    oder
    10 Tage Gruppensupervision bei einem Lehrtherapeut/Lehrtrainer (DGfS), bzw. 10 Tage Intervision mit Systemaufstellern (DGfS) und 20 Stunden Einzelsupervision innehalb von 5 Jahren bei einem Lehrtherapeut/Lehrtrainer (DGfS).     
  6. Übergangsregelungen bis 12/2010:

    • Lehrkompetenz:
      Für die Jahre bis 12/2010 entfällt die Vorgabe „ .... in einer ‚Anerkannten Weiterbildung in Systemaufstellungen (DGfS)’“
    • Supervision:
      Für den Zeitraum bis 12/2008 sind gleichwertig anrechenbar: 20 Tage Gruppen-Supervision/Intervision in 5 Jahren oder 10 Tage Gruppensupervision/Intervision und 20 Stunden Einzelsupervision innerhalb von 5 Jahren bei/mit Systemaufstellern (DGfS) (= bisherige Bezeichnung: Listenmitglieder DGfS).
         
      Für die Zeit nach 2008 werden nur noch Supervisionen unter der Leitung von Lehrtherapeuten/Lehrtrainern (DGfS), bzw. Intervisionen mit Systemaufstellern (DGfS) anerkannt.    
  7. Anerkannte Lehrtherapeuten/Lehrtrainer (DGfS) verpflichten sich zu weiterer Supervision /Intervision / Fort- und Weiterbildung von mindestens vier Tagen pro Jahr. Der Nachweis erfolgt alle 5 Jahre. Wird der Weiterbildungs-/Supervisions- /Intervisionspflicht nicht nachgekommen, kann die DGfS-Lehrbefugnis entzogen werden.    
  8. Bei schwerwiegenden Verfehlungen im Zusammenhang mit der Lehrtätigkeit kann die Anerkennung - unter Einbeziehung der Schiedsstelle und in Abstimmung mit dem Leitungsgremium - vom Weiterbildungsausschuss entzogen werden. Dies gilt gleichermaßen für Vorgänge, welche dem Rahmen „unlauterer Wettbewerb“ zuzuordnen sind.

 

II. Anerkennungskriterien für Weiterbildungen in Systemaufstellungen (DGfS)

  1. Die Institute/Anbieter von Weiterbildungen in Systemaufstellungen haben mindestens einen Leiter, der als Lehrtherapeut/Lehrtrainer (DGfS) anerkannt ist.    
  2. Anerkannt werden zwei Wege der Weiterbildung:
    • mindestens zwei Lehrtherapeuten/Lehrtrainer (DGfS) sind in der Weiterbildung tätig
      oder:
    • ein verantwortlicher Lehrtherapeut/Lehrtrainer (DGfS) führt die gesamte Weiterbildung durch. Für die Anerkennung der Weiterbildung bedarf es in diesem Fall der Ergänzung von mindestens
          - vier Tagen Theorie und Methodik und
          - der Teilnahme an einem Selbsterfahrungsseminar
      jeweils bei externen Lehrtherapeuten/Lehrtrainern (DGfS).  
  3. Zwei bereits absolvierte Durchgänge der angebotenen Weiterbildung mit entsprechender Struktur und Curriculum gemäß Punkt 3 der WB-Richtlinien DGfS sind nachzuweisen.
       
    Übergangsregelung bis 12/2010:
    Die nachzuweisende Struktur und Inhalte der durchgeführten Weiterbildungen sollten vergleichbar den ab 2009 geltenden Kriterien (Punkt 3 der WB-Richtlinien DGfS) einer „Anerkannten Weiterbildung für Systemaufstellungen (DGfS) sein. Institute/Anbieter, die bisher Weiterbildungen durch nur einen Lehrtherapeuten /-trainer angeboten haben, werden anerkannt, wenn sie ab 2009 die Kriterien gemäß Punkt 2.2. erfüllen.   
  4. Der Anerkennungskommission ist die Ausschreibung der Weiterbildung und eines schriftlichen Curriculums über Umfang, Inhalte und Methoden der Weiterbildung, welches in seiner Gesamtheit den Weiterbildungsrichtlinien der DGfS entspricht, vorzulegen.

 

III. Weiterbildungsrichtlinien für Institute/ Anbieter von Weiterbildungen in Systemaufstellungen (DGfS)

  1. Anerkennung gemäß Punkt 2.    
  2. Struktur der Weiterbildung
    Teilnehmerzahl: mindestens acht Teilnehmer
    Dauer: mindestens 2-jährig
    Umfang: (gemäß den geltenden Anerkennungskriterien für Systemaufsteller (DGfS))
    Mind. 16 Tage Theorie und Methode
    Mind. 8 Tage Selbsterfahrung
    Mind. 5 Tage Supervision
    Mind. 5 Tage Arbeit in Peergruppen
    Mind. 6 Tage Hospitation in Aufstellungsseminaren bei einem Systemaufsteller (DGfS)
       
    Die Peergruppen- und Hospitationstage sind kein direkter Bestandteil der WB, sie werden extern nach Wunsch und Organisation der Teilnehmer absolviert und als notwendige Ergänzungen in den Rahmenbedingungen der WB aufgeführt.
       
    Lehreinheiten: 8 Lehreinheiten/Tag  
  3. Zulassungsvoraussetzungen:
    Die BewerberInnen sollten über einen abgeschlossenen, in der Regel psychosozialen Grundberuf und 3-jährige Berufserfahrung verfügen. Darüber hinaus sollten Ärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker über eine mindestens 3-jährige Weiterbildung in einem oder mehreren anerkannten psychotherapeutischen Verfahren verfügen, falls sie Systemaufstellungen im Rahmen ihrer therapeutischen Tätigkeit einsetzen möchten. Analog sollten Angehörige anderer psychosozialer, pädagogischer und weiterer Berufsstände, die Systemaufstellungen im Rahmen ihrer beratenden Tätigkeit einsetzen möchten, eine qualifizierte Beratungsweiterbildung von mindestens 40 Tagen mitbringen. In Einzelfällen kann bei Nichtvorliegen einer der genannten Voraussetzungen eine Zulassung zur Weiterbildung erfolgen unter dem Hinweis auf die Bedingungen einer verantwortungsvollen Arbeitsweise, die sich in den Zulassungskriterien des Zertifikats „Systemaufsteller (DGfS)“ abbildet.   
  4. Ausschreibung der Weiterbildung
    In der Ausschreibung der Weiterbildung ist neben der Darstellung der Struktur und der Zulassungsvoraussetzungen ausdrücklich auf die weiteren Bedingungen zur Erlangung des Zertifikats „Systemaufsteller (DGfS)“ (siehe Punkt 5) hinzuweisen.   
  5. Curriculum – beispielhafter Leitfaden
      
    a. Grundlagen der Aufstellungsarbeit
    Grundlagen der Aufstellungsarbeit
    Darstellung der Geschichte und Entwicklung des klassischen Familienstellens nach Bert Hellinger, Weiterentwicklungen
    Die phänomenologische Perspektive im Unterschied zu anderen therapeutischen/beratenden Verfahren

    Ordnungen und Grunddynamiken in Familiensystemen (Herkunfts-, Gegenwartsfamilie), Paardynamiken
    Ordnungen und Grunddynamiken in Arbeitssystemen, Schnittstellen Organisations-/Familienaufstellungen

    Systemische Verstrickungen und Lösungen, unterbrochene Hinbewegung, Unterscheidung von Primär-/Sekundär- und übernommenen Gefühlen, Funktion des persönlichen/kollektiven Gewissens

    Spezielle Dynamiken in Familiensystemen (Patchwork, Adoption, verhaltensauffällige Kinder u.a.), Schuld, Opfer-Täter-Dynamiken Dynamiken bei (psycho-)somatischen und psychiatrischen Erkrankungen


    b. Methodische Vorgehensweisen
    Anliegenklärung,Gesprächsführung, kurztherapeutische Interventionen, Rundenarbeit, Genogramm und Hypothesenbildung
    Aufbau und Interventionen in einer Aufstellung, Rituale und Lösungssätze
    Stellvertretung und repräsentierende Wahrnehmung
    Widerstand, Abbruch und Wiederaufnahme der Arbeit
    direktive/nondirektive Leitung, u.a.
    Diagnostik, Indikationen / Kontraindikationen, Krisenintervention und -prävention
    Vor-/Nacharbeit, Dokumentation
         
      
    c. Praxis und Besonderheiten in verschiedenen Anwendungsfeldern und Settings
    Psychotherapie, Beratung, Pädagogik, Soziale Arbeit, Supervision, Coaching, Organisationsentwicklung, u.a.
    Gruppen-/Einzelsetting
      
       
    d. Theorie und Praxis verschiedener Aufstellungsformen
    Klassische Familien-/Organisationsaufstellung, Bewegungen der Seele / des Geistes, Strukturaufstellung, Symptomaufstellung, Autopoietische Aufstellung, Aufstellung im Einzelsetting - mit Symbolen, in der Imagination-, verdeckte Aufstellung  
      
      
    e. Phänomenologische Haltung und philosophisch-ethische Hintergründe
    Achtung – Ernst – Furchtlosigkeit – Absichtslosigkeit
    Schulung von Sammlung - Wahrnehmung – Präsenz
      
      
    f. Möglichkeiten und Grenzen von Aufstellungsarbeit
    Einbindung in laufende Beratungs-/Therapieprozesse
      
      
    g. Selbsterfahrung, Übung und Supervision
    Erfahrung eigener systemischer Verstrickungen und möglicher Lösungen
    Erfahrung mit dem Phänomen des Feldes und der repräsentierenden Wahrnehmung
    Fallreflektion

 

IV. Weiterbildungsausschuss

Die vorläufige Weiterbildungskommission wurde für eine Übergangszeit, bis zur Wahl des ständigen Weiterbildungsausschusses, gebildet.

Die Besetzung des zukünftigen, ständigen Weiterbildungsausschusses (5 Lehrtherapeuten/-trainer (DGfS), davon mind. 1 Mitglied, das auch Mitglied des Leitungsgremiums ist) erfolgt durch Wahl der Mitglieder für jeweils zwei Jahre bei der erstmalig tagenden Vollversammlung der anerkannten Lehrtherapeuten/Lehrtrainern (DGfS) und der Vertreter der Institute/Anbieter von anerkannten Weiterbildungen in Systemaufstellungen (DGfS).

Der Weiterbildungsausschuss befasst sich mit allen Fragen der Fort- und Weiterbildung. Er erarbeitet sich daraus ergebende, notwendige Änderungen der Weiterbildungsrichtlinien und der Anerkennungskriterien für Systemaufsteller (DGfS) als Vorschlag zur endgültigen Beschlussfassung im Leitungsgremium. Er tagt mindestens zweimal jährlich und widmet sich folgenden Aufgaben:

  • Weiterentwicklung der Fort- und Weiterbildung und der entsprechenden Anerkennungskriterien der DGfS gemäß den nationalen und internationalen (IAC) Entwicklungen (Berücksichtigung des Bologna-Prozesses, u.a.)
  • Weiterentwicklung und Anpassung der Anerkennungskriterien für Systemaufsteller (DGfS).
  • Beratung von DGfS-Mitgliedern in allen Fragen der Fort- und Weiterbildung.
  • Organisation und Leitung der alle zwei Jahre tagenden Vollversammlung der Lehrtherapeuten/Lehrtrainern (DGfS) und der Institute/Anbieter von anerkannten Weiterbildungen in Systemaufstellungen (DGfS). Bericht über Arbeitsergebnisse des WB-Ausschusses und Aufnahme neuer Impulse.
  • Auswahl und Berufung der 4 Mitglieder der Weiterbildungs-Anerkennungskommission, die die eingehenden Anträge als ausführendes Organ gemäß den Weiterbildungs-richtlinien prüft. Diese Personen können, müssen aber nicht WB-Ausschussmitglieder sein.
  • Entscheidungen über den Umgang mit strittigen Anerkennungsanträgen an die WB-Anerkennungskommission, die durch diese nicht abschließend geklärt werden konnten, werden dem Weiterbildungsausschuss vorgelegt. Für Beschlüsse bedarf es einer einfachen Mehrheit.
  • Delegierung eines Mitgliedes (und eines Stellvertreters), die den WB-Ausschuss im Leitungsgremium vertreten und den Informationsfluss zwischen beiden Gremien sichern. Zu ihren Aufgaben gehört es, wichtige Beschlüsse des WB-Ausschusses dem Leitungsgremium - als übergeordnetem Organ - zur Abstimmung vorzulegen und strittige Fälle aus der Anerkennungskommission, die auch durch den WB-Ausschuss nicht abschließend geklärt werden konnten, zur Entscheidung vorzulegen.
  • Delegierung eines Mitgliedes (und eines Stellvertreters), die den deutschen WB-Ausschuss im internationalen WB-Gremium vertreten und den Informationsfluss zwischen beiden Gremien sichern.
  1. Aufgaben der Anerkennungskommission:
    Prüfung der Antragsunterlagen von Lehrtherapeuten/-trainern und Instituten/Anbietern von Weiterbildungen in Systemaufstellungen gemäß den Kriterien der Weiterbildungsrichtlinien DGfS.

    In strittigen Fällen werden die Antragsteller anhand einer konkreten Begründung abgelehnt, bzw. zur Nachbesserung aufgefordert. (z.B.: „im Curriculum finden die unterschiedlichen Formen der Aufstellungsarbeit (Punkt 3.) nicht ausreichend Berücksichtigung“) Im Falle einer Ablehnung ist ein erneuter Antrag erstmals nach einem Jahr möglich. Während des schwebenden Aufnahmeverfahrens bleibt die Anwartschaft bestehen. In Fällen, in denen keine Einigung der Ausschussmitglieder über den vorliegenden Antrag erzielt werden kann, werden diese dem WB-Ausschuss zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt. Sollte auch der WB-Ausschuss keine Einigung erzielen, erfolgt eine Entscheidung durch den Vorstand. Gegen Entscheidungen des WB-Ausschusses kann Beschwerde beim Vorstand eingelegt werden.  
  2. Beide Organe (WB-Ausschuss und Anerkennungskommission) sind dem Leitungsgremium gegenüber rechenschaftspflichtig.  
  3. Aufgaben der Vollversammlung der Lehrtherapeuten/-trainer (DGfS) und Institute/Anbieter von anerkannten Weiterbildungen in Systemaufstellungen (DGfS)
      
    Die alle zwei Jahre tagende Vollversammlung der anerkannten Lehrtherapeuten/Lehrtrainer (DGfS) und der Vertreter der Institute/Anbieter von anerkannten Weiterbildungen in Systemaufstellungen (DGfS) dient der Information und Diskussion der zurückliegenden Arbeit des WB-Ausschusses und der Entwicklung zukünftiger Projekte. Sie
  • wählt die Mitglieder des Weiterbildungsausschusses für den folgenden Zeitraum von zwei Jahren
  • kann dem WB-Ausschuss Vorschläge und Empfehlungen zu seiner zukünftigen Politik im Rahmen der DGfS und zu möglichen Änderungen der Weiterbildungsrichtlinien DGfS unterbreiten.

 

V. Titel und Ausschreibungen

Durch die DGfS anerkannte Systemaufsteller sind berechtigt, ihre Anerkennung in Form
folgender Formulierung zu veröffentlichen:

  • „Systemaufsteller (DGfS)“

Durch die DGfS anerkannte Lehrtherapeuten/-trainer sind berechtigt, ihre Anerkennung in Formfolgender Formulierung zu veröffentlichen:

  • „Lehrtherapeut für Systemaufstellungen (DGfS)“
    oder
    „Lehrtrainer für Systemaufstellungen (DGfS)“

Institute/Anbieter von Weiterbildungen in Systemaufstellungen (DGfS) sind berechtigt, ihre Anerkennung in Form folgender Formulierung zu veröffentlichen:

  • „Anerkannte Weiterbildung in Systemaufstellungen (DGfS)“
    oder
    „Die Weiterbildung ist gemäß den Weiterbildungs-Richtlinien der DGfS anerkannt.“

Darüberhinaus nehmen sie in ihrer Ausschreibung der Weiterbildung gemäß Punkt 3.4.
folgenden Hinweis auf:

  • „Nach Abschluss der Weiterbildung können die Teilnehmer bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen (siehe Anerkennungskriterien DGfS) ihre Anerkennung als Systemaufsteller (DGfS) bei der Deutschen Gesellschaft für Systemaufstellungen (DGfS) beantragen.“

Stand 10/ 2009