Datenschutz DSGVO

In der Pandemie haben wir uns aus der Erstarrung heraus in die digitale Welt des Aufstellens gewagt. Wir haben in kurzer Zeit viel Gelernt und das vorher undenkbare wird zum Teil zur alltäglichen Routine.

Und damit wartet allerdings eine neue Herausforderung auf uns, der Datenschutz. Braucht man sich in der Präsenz nur wenig Gedanken machen, arbeiten wir im ONLINE Coaching, Begleitung und Therapie in einem völlig neuen Fahrwassen.

Auf unserer digitalen USLAR Konferenz jetzt im März 2021 hatten wir Herr Thiery von der DG OB der Deutschen Gesellschaft für Online Beratung eingeladen uns über dieses neue Fahrwasser aufzuklären.

Herr Thiery haten umfassend über die Problematik der Datensicherheit berichtet und dies auf einer PowerPoint Datei präsentiert. Die Datei kann über diesen LINK abgerufen werden.


Was sind die Konsequenzen aus diesem Vortrag?

 

1. Wir als Berater, Therapeut, Heilpraktiker, Psychologe und Wegbegleiter in jeglicher Form sind per Gesetz Geheimnisträger in und um die Beratung herum!

 

2. Der Berater und Geheimnisträger muß in jeder Beratung von Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen via Online für die Datensicherheit garantieren!

 

3. Eine Garantie kann ich nur abgeben, wenn ich als Begleiter die Rahmenbedingungen der DSGVO erfülle und eigenständig garantieren kann!

 

4. Ich muß also eine Software bereitstellen, über die die Beratung in welcher Form auch immer abläuft, die DSGVO zertifiziert ist und ich einen sogenannten Datenüberlassungsvertrag mit dem Softwareanbieter vorliegen haben. Dieser sogenannte AV Vertrag (Auftragsverarbeitungs-Vertrag gemäß der DSGVO) muß von beiden Seiten, also von mir als BeraterIn und der Softwarefirma als Auftragsverarbeiter unterschrieben werden. In diesem Vertrag ist geregelt, wie der Auftragsverarbeiter mit den Daten umzugehen hat.

 

5. Eine End zu End Verschlüsselung von Softwareanbietern ist zwar hilfreich, jedoch nicht hinreichend für die DSGVO.

 

6. Auch eine grundsätzliche Datenablage in Europa ist hilfreich und auch dies nicht hinreichend für die Erfüllung der DSGVO. Eine Zwischenspeicherung der gesamten Daten ausserhalb von Europa, wenn auch nur für einen kurzen Zeitraum, wenn auch nur die IP Adressen, schließt die Software von einer weiteren Nutzung für die Beratung aus!

 

7. Für ein Coaching ist uns zur Zeit nur der Softwaranbieter ALFAVIEW bekannt, der alle Kriterien gemäßt der DSGVO erfüllt.

 

Als DGfS arbeiten wir daran, weitere Anbieter für diesen Bereich nennen zu können. Wir freuen uns darüber hinaus über Hinweise, sollten diese Vorschriften durch weitere Anbieter bereits auf dem Markt sein.